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Weitere Beispiele
Grammatik
- Plural
- die Urheberrechte Im Plural ist der Artikel immer „die“.
Deklination
Das Nomen in den vier Fällen, mit dem bestimmten Artikel.
| Fall | Singular | Plural | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Nominativ wer? was? | das Urheberrecht | die Urheberrechte | |
| Akkusativ wen? was? | das Urheberrecht | die Urheberrechte | |
| Dativ wem? | dem Urheberrecht | den Urheberrechten | |
| Genitiv wessen? | des Urheberrechts | der Urheberrechte |
So ist das Wort gebaut
Ur Präfix heb Stamm er Suffix recht Stamm
- -er
- eine Person oder ein Gerät, das etwas tut, maskulin: mieten → der Vermieter.
Ein zusammengesetztes Wort: Urheber + das Recht
Das letzte Wort bestimmt den Artikel. Mehr Regeln
Wortfamilie
In Ottis Situationen: Otti und die künstliche Intelligenz
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